Vorsorge ist in vielen Lebensbereichen eine Selbstverständlichkeit: Die meisten Menschen haben zum Beispiel eine Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung, damit sie z.B. bei Krankheit ausreichend wirtschaftlich abgesichert sind. Wer aber kümmert kümmert sich um einen Menschen, der nach einem Unfall oder wegen schwerer Krankheit seine alltäglichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln oder über seine weitere ärztliche Behandlung nicht mehr selbst entscheiden kann?

Wenn der Betroffene zuvor keine eigene Entscheidung getroffen hat, wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt, der den Betroffenen zukünftig im Rechtsverkehr vertritt. Nicht immer ist dieses Verfahren im Sinne des Betroffenen; der Streit kann schon beginnen bei der Frage, wer die Aufgabe des Betreuers wahrnehmen soll. Durch eine Vorsorgevollmacht können derartige Unannehmlichkeiten vermieden werden. Daneben besteht auch die Möglichkeit, für den Fall schwerster Erkrankung durch eine Patientenverfügung vorweg selbst zu bestimmen, ob und bis zu welchem Ausmaß man intensivmedizinische Behandlung möchte und in welchem Krankheitsstadium diese enden soll.
Was beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beachtet werden muss, darüber informiert der CDU-Stadtverband alle Interessierten. Als Referent konnte der Diplomtheologe und Diplom-Sozialarbeiter Stephan Holtmann vom Sozialdienst katholischer Frauen Ahaus-Vreden gewonnen werden. Die Veranstaltung findet morgen im Haus Terrahe, Königstraße 6, statt. Veranstaltungsbeginn ist 19.30 Uhr. Der Vorstand des CDU-Stadtverbandes lädt alle Interessierten herzlich ein.