"Sich nicht verrückt machen lassen"

CDU-Infoveranstaltung zum Thema Patienverfügung und Vorsorgevollmacht

„Lassen Sie sich nicht verrückt machen!“ – mit dieser Aufforderung beendete der Referent Stephan Holtmann vom Sozialdienst Katholischer Frauen Ahaus/Vreden seinen Vortrag zum Thema “Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ bei der offenen Infoveranstaltung der Vredener CDU. Eine beruhigende Aufforderung angesichts des etwa zweistündigen vorherigen Vortrages im Saal des Hauses Terrahe. In ihm war schnell deutlich geworden, dass man genau zwischen der Betreuungs- und Vorsorgevollmacht, wie auch der Patientenverfügung differenzieren müsse und bei der Formulierung der Teufel oftmals im Detail liege.

„Im Ernstfall ist die Vorsorgevollmacht die wichtigste aller Verfügungen, weil sie – sofern sie nicht an Bedingungen geknüpft wird – den Bevollmächtigten für mannigfaltige Situationen die Möglichkeit gibt, Entscheidungen zu treffen“, erklärte Holtmann im Laufe seines Vortrages. Demgegenüber stehe die Patientenverfügung. Diese gelte nur für den medizinischen Bereich und würde allein dann relevant, wenn eine Ärztin oder ein Arzt über die Weiterbehandlung eines Patienten, der sich nicht mehr äußern kann, gemeinsam mit den Angehörigen zu entscheiden habe. „Sowohl bei Patientenverfügung, wie auch bei Vorsorgevollmacht gilt, dass der Ausstellende sich erst einmal selber Gedanken macht, was er überhaupt möchte. Diesen Wunsch gilt es dann sowohl den Angehörigen gegenüber zu kommunizieren, wie auch schriftliche zu fixieren“, betonte der Diplom-Sozialarbeiter und Diplom-Theologe Holtmann. Auch auf viele Fragen aus dem mit etwa 90 Personen recht großen Publikums ging der Referent ein und benutzte während des kurzweiligen und angesichts des Themas überraschend humorvollen Vortrages stets lebensnahe Beispiele.