Windenergie - Informationsveranstaltungen und Bürgerversammlung

Weitere Informationsveranstaltung am 23. Februar

Herr R. Winterkamp, Vertreter der Firma Weil-Winterkamp-Knopp (WWK) in Warendorf, trug am Mittwoch, den 21. Januar in der Gaststätte Kerkhoff  in einem umfassenden Vortrag zu den zu beachtenden Rahmenbedingungen vor, die bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Vreden durch die Kommunalpolitik zu beachten sind.


Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen, hier zu nennen vor allem § 35 BauGB "Bauen im Außenbereich", entwickelte Herr Winterkamp in einem umfassenden, sachlichen und neutralen Vortrag die auf die Vredener Situation zutreffenden Fakten und Hintergründe. Schnell wurde dabei deutlich, dass als grundlegende Forderung des erneuerbare Energieengesetzes und bereits getroffener gerichtlicher Entscheidungen im Raum steht, dass der Windenergie "substanzieller Raum" eingeräumt werden muss. Zu beachten sind weiche und harte Kriterien, gegebenenfalls auch Einzelaspekte, will man eine Entscheidung zur Umsetzung und Abstandregelungen treffen und so den geforderten substanziellen Raum schaffen. Was aber heißt "substanzieller Raum" und wie ist dieses zu interpretieren? Hier wird die wichtigste Entscheidung der Politik in den nächsten Wochen zu treffen sein, nämlich die Frage nach den Abständen zu den zu errichtenden Anlagen.

Ein kurzer Blick in die Vergangenheit ist dabei angezeigt: Im Jahr 2011 hatte die Stadt Vreden das Büro für Kommunal- und Regionalplanung (BKR) in Essen mit der Prüfung beauftragt, ob unter Einhaltung von Schutzabständen die Ausweisung zusätzlicher Konzentrationsflächen für Windenergie in Betracht kommt. Die Untersuchung ergab, dass in Vreden nur wenige geeignete Flächen für Windenergie vorhanden sind. Grundlegende Abstandmaße waren dabei bisher 400 Meter zu Wohnbebauung im Außenbereich und 650 Meter zu Siedlungsflächen. Die Gutachter empfahlen seinerzeit, insgesamt fünf Flächen als Konzentrationsflächen für WEA in den Flächen-Nutzungsplan (FNP) aufzunehmen.

Die Entwicklung seit 2011 und zwischenzeitlich getroffene gerichtliche Urteile bildeten einen zweiten Hauptteil im Vortrag Winterkamps. Es schloss sich abschließend ein intensiver Informationsaustausch an, der durch eine Vielzahl von Fragen der Mandatsträger und anderer Teilnehmer der Veranstaltung zustande kam. Deutlich wurde dabei, dass die Entscheidungsfindung für die meisten Anwesenden offensichtlich noch nicht abgeschlossen ist und weitere Veranstaltungen, Foren und Diskussionen durchzuführen sind.  
 
Die CDU Vredens wird im Rahmen dieses Prozesses am 23. Februar, 20:00 Uhr, in der Gaststätte Busmann eine Bürgerversammlung durchführen,